Earlyswell

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1 vom 29.09.2026. Maßgeblich ist die Fassung, die bei der Buchung gilt; ihre Versionsnummer steht in der Buchungsbestätigung. Frühere Fassungen senden wir auf Anfrage.

Anbieter: Atlaxis Digital Services GmbH, Hintere Grabenstraße 25, 72070 Tübingen Amtsgericht Stuttgart, HRB 806985 · Geschäftsführer: Emil Breustedt · [email protected] (im Folgenden „Atlaxis“ oder „wir“)

1. Für wen diese Bedingungen gelten

1.1 Earlyswell richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen (zusammen „Kunde“). Verbraucher können Earlyswell nicht buchen.

1.2 Vor jeder Buchung bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er als Unternehmer bzw. für eine juristische Person des öffentlichen Rechts bucht und Earlyswell für seine gewerbliche, selbständige berufliche oder dienstliche Tätigkeit nutzt. Wir speichern diese Bestätigung mit Zeitpunkt. Wir dürfen dafür einen Nachweis verlangen, zum Beispiel eine USt-IdNr. oder einen Registerauszug.

1.3 Es gelten nur diese Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vereinbarungen in Textform haben Vorrang. Öffentliche Auftraggeber können im Plan „Organisation“ auf Anfrage die EVB-IT Cloud vereinbaren.

2. Was Earlyswell ist und was nicht

2.1 Earlyswell ist eine Software, die über das Internet genutzt wird (Software as a Service). Sie wertet öffentlich zugängliche Quellen aus, etwa Dokumente und Vorgänge von Bundestag, Bundesrat, Landtagen und EU-Gesetzgebung, Förderaufrufe, Forschungsdaten (z. B. OpenAlex), Online-Medien sowie öffentliche Beiträge in sozialen Netzwerken (Bluesky). Daraus zeigt sie Entwicklungen und Trends zu Themen. Jede Zahl ist mit ihrer Quelle verknüpft.

2.2 Welche Funktionen, Grenzen (z. B. Zahl der eigenen Themen und Mitglieder) und Quellen zu einem Plan gehören, steht in der Leistungsbeschreibung (earlyswell.com/rechtliches/leistungsbeschreibung.html) in der Fassung, die bei der Buchung gilt. Die Versionsnummer nennen wir in der Buchungsbestätigung.

2.3 Earlyswell ist ein Recherche-Werkzeug und keine Beratung. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder sonstige Fachberatung. Auswertungen, Zusammenfassungen und Trendangaben sind Hinweise und ersetzen keine eigene Prüfung.

2.3a Angaben zu börsengehandelten Fonds sind keine Anlageberatung. Zu manchen Themen nennt Earlyswell Fonds (ETF), deren Index das Thema zum Gegenstand hat oder mittelbar betrifft — mit Name, ISIN, Anbieter, Index und Quelle. Das ist eine Sachinformation zur Einordnung eines Themas, keine Empfehlung, kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf. Earlyswell zeigt keine Kurse, bewertet die Fonds nicht und erhält keine Vergütung von Anbietern. Maßgeblich sind allein die Unterlagen des Anbieters (Basisinformationsblatt, Prospekt).

2.4 Maßgeblich ist immer das Originaldokument. Zusammenfassungen, Zählungen und Kennzahlen in Earlyswell können Fehler enthalten, zum Beispiel durch fehlerhafte Quelldaten oder die automatische, regelbasierte Auswertung. Earlyswell setzt keine KI-Modelle Dritter ein. Vor jeder Entscheidung soll der Kunde die verlinkte Quelle prüfen.

2.5 Wir garantieren keine Vollständigkeit und keine Aktualität. Quellen können fehlen, verspätet erscheinen oder von ihren Betreibern geändert oder abgeschaltet werden. Wir dürfen Quellen hinzufügen, ersetzen oder entfernen, solange der gebuchte Plan im Wesentlichen erhalten bleibt.

3. Vertragsschluss und Testphase

3.1 Die Darstellung der Pläne auf der Website ist noch kein verbindliches Angebot. Mit der Buchung eines Plans gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Zahlungsbestätigung und der Freischaltung des Plans zustande; beides geschieht in der Regel unmittelbar nach der Buchung.

3.2 Testphase: Neue Kunden können Earlyswell 14 Tage kostenlos testen. Dafür sind keine Zahlungsdaten nötig. Die Testphase endet automatisch und kostet nichts. Ein bezahlter Vertrag entsteht nur, wenn der Kunde während oder nach der Testphase aktiv einen Plan bucht.

3.3 Nach dem Ende der Testphase ist das Konto für weitere 30 Tage nur lesbar. Danach löschen wir die Daten der Testphase, wenn kein Plan gebucht wurde. Eine Woche vorher erinnern wir per E-Mail.

3.4 Jeder Kunde erhält grundsätzlich nur eine Testphase. Wir dürfen die Testphase ohne Angabe von Gründen verweigern oder vorzeitig beenden, zum Beispiel bei Verdacht auf Missbrauch.

4. Konto, Organisation und Rollen

4.1 Der Kunde nutzt Earlyswell über ein Organisationskonto. Er lädt Mitglieder ein und vergibt Rollen (z. B. Verwaltung, Mitglied). Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach dem gebuchten Plan.

4.2 Mitglieder handeln für den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, wer Zugang hat, und entzieht ausgeschiedenen Personen den Zugang.

5. Laufzeit und Kündigung

5.1 Der Kunde wählt bei der Buchung eine monatliche oder jährliche Abrechnung.

5.2 Monatlich: Der Vertrag läuft einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen.

5.3 Jährlich: Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten, die im Voraus bezahlt wird. Danach läuft er auf unbestimmte Zeit weiter, wird monatlich zum jeweiligen Monatspreis abgerechnet und kann jederzeit zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine Kündigung zum Ende der Erstlaufzeit ist bis zu deren letztem Tag möglich. 30 Tage vor dem Ende der Erstlaufzeit erinnern wir per E-Mail.

5.4 Wir können ordentlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen, bei jährlicher Abrechnung frühestens zum Ende der Erstlaufzeit.

5.5 Kündigen kann der Kunde im Konto oder in Textform (z. B. E-Mail an [email protected]). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.6 Planwechsel: Ein Wechsel in einen größeren Plan gilt sofort. Für den laufenden Zeitraum wird der Unterschied anteilig berechnet. Ein Wechsel in einen kleineren Plan gilt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum. Übersteigen Themen oder Mitglieder dann die Grenzen des kleineren Plans, muss der Kunde sie vorher reduzieren. Sonst werden die überzähligen Themen pausiert: die vom Kunden gewählten, ohne Wahl die zuletzt angelegten. Pausierte Themen bleiben erhalten und werden nach einem Wechsel in einen größeren Plan fortgeführt.

6. Preise und Zahlung

6.1 Es gelten die Preise auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

6.2 Das Entgelt ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig, also monatlich oder jährlich.

6.3 Die Zahlung läuft über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Der Kunde wählt eine der dort angebotenen Zahlarten, etwa Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Rechnungen erhalten Kunden elektronisch. Die Frist für die Vorabankündigung von SEPA-Lastschriften (Pre-Notification) beträgt einen Tag. Zahlung auf Rechnung ist im Plan „Organisation“ möglich.

6.4 Bei Kunden aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit gültiger USt-IdNr. kann das Reverse-Charge-Verfahren gelten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Angaben richtig sind.

7. Zahlungsverzug

7.1 Schlägt eine Zahlung fehl, informieren wir den Kunden und versuchen es erneut. Die Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt er.

7.2 Ist der Kunde mehr als 14 Tage im Verzug und hat er trotz Hinweis nicht gezahlt, stellen wir das Konto auf Nur-Lesen. Der Kunde sieht dann seine Themen und Daten, kann aber nichts mehr ändern. Neue Auswertungen und Berichte werden nicht mehr erstellt. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Sobald der Kunde gezahlt hat, schalten wir den vollen Zugang unverzüglich wieder frei.

7.3 Unser Recht auf Verzugszinsen und die Verzugspauschale nach § 288 BGB bleiben unberührt. Ist der Kunde mit mehr als zwei Monatsentgelten im Verzug, können wir außerordentlich kündigen.

8. Verfügbarkeit und Wartung

8.1 Earlyswell ist im Monatsmittel zu mindestens 98 % verfügbar; angekündigte Wartungen (Nr. 8.2) und Störungen nach Nr. 8.3 sind ausgenommen. Eine höhere Verfügbarkeit gibt es nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist (z. B. im Plan Organisation).

8.2 Wartung: Geplante Wartungen kündigen wir, wenn möglich, im Voraus an und legen sie in verkehrsarme Zeiten (werktags 20–6 Uhr oder am Wochenende). Dringende Sicherheitswartungen dürfen wir ohne Ankündigung durchführen.

8.3 Nicht als Ausfall gelten Störungen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere Ausfälle oder Änderungen der ausgewerteten Quellen (z. B. Schnittstellen des Bundestags oder des GDELT Project), Störungen des Internets oder höhere Gewalt.

9. Inhalte, Quellen und Nutzungsrechte

9.1 Die ausgewerteten Inhalte gehören nicht uns. Sie stehen unter den Lizenzen oder Nutzungsbedingungen ihrer jeweiligen Quellen. Zum Beispiel:

9.2 Rechte des Kunden: Für die Vertragslaufzeit erhält der Kunde das einfache, nicht übertragbare Recht, Earlyswell und die darin gezeigten Auswertungen für eigene Zwecke zu nutzen. Dazu gehört die Nutzung durch seine Mitglieder, seine Beschäftigten und in seiner internen Arbeit.

9.3 Exporte und Berichte (z. B. CSV, PDF, Wochenbericht) darf der Kunde intern verwenden und in eigene Arbeitsergebnisse einbauen, etwa in Stellungnahmen oder Präsentationen, wenn er die Quelle nennt; Quellenangaben in Exporten und Berichten dürfen nicht entfernt werden. Die Weitergabe einzelner Auswertungen an einen Mandanten im Rahmen eines konkreten Auftrags ist zulässig; regelmäßige oder systematische Weitergabe an Dritte, insbesondere als Newsletter oder Informationsdienst, nur nach gesonderter Vereinbarung (z. B. im Plan Organisation). Verkaufen darf der Kunde Exporte nicht.

9.4 Eigene Inhalte des Kunden (Themen, Suchbegriffe, Notizen) bleiben beim Kunden. Er räumt uns nur die Rechte ein, die wir brauchen, um den Dienst zu erbringen. Themen und Suchbegriffe des Kunden nutzen wir für keine anderen Zwecke, auch nicht anonymisiert — außer mit seiner ausdrücklichen Zustimmung. Technische Nutzungsstatistiken ohne Themenbezug (z. B. Zahl der Aufrufe) dürfen wir zur Verbesserung von Earlyswell verwenden.

9.5 Alle Rechte an der Software, am Design und an der Datenbank von Earlyswell liegen bei Atlaxis.

10. Pflichten des Kunden

10.1 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und informiert uns unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Ein Zugang gehört zu einer Person. Mehrere Personen dürfen sich keinen Zugang teilen.

10.2 Der Kunde darf Earlyswell nicht missbräuchlich nutzen. Insbesondere darf er nicht:

10.3 Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, dürfen wir den Zugang vorübergehend sperren, wenn das angemessen ist. Bei schweren Verstößen dürfen wir außerordentlich kündigen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden, vertragswidrigen Nutzung beruhen, insbesondere auf einer unzulässigen Weitergabe von Exporten.

11. Mängel

11.1 Wir beheben Mängel in angemessener Zeit, nachdem der Kunde sie gemeldet hat. Der Kunde meldet Mängel in Textform und so genau wie möglich.

11.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

11.3 Abweichungen, die auf den Quellen beruhen (siehe Nr. 2.4 und 2.5), sind keine Mängel von Earlyswell.

12. Haftung

12.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben.

12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst möglich macht und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3 Sonst ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12.4 Höchstbetrag: In den Fällen der Nr. 12.2 ist die Haftung auf 10.000 € je Schadensfall begrenzt.

12.5 Für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von Earlyswell trifft, haften wir nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass er die Originalquelle nicht geprüft hat (Nr. 2.3 und 2.4). Nr. 12.1 bleibt unberührt.

12.6 Für Datenverlust haften wir nur in Höhe der Kosten, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung angefallen wären.

12.7 Diese Regeln gelten auch für unsere Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

13. Datenschutz

13.1 Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung datenschutz.html. Für Vertrags- und Rechnungsdaten sind wir selbst Verantwortliche. Wir verarbeiten sie, um den Vertrag zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), und wegen gesetzlicher Pflichten.

13.2 Die ausgewerteten öffentlichen Quellen können personenbezogene Daten enthalten, zum Beispiel Namen von Abgeordneten, Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Arbeiten oder Verfassern öffentlicher Beiträge. Diese Daten verarbeiten wir in eigener Verantwortung, nicht im Auftrag des Kunden.

13.3 Auftragsverarbeitung: Für die Daten, die der Kunde einbringt — eingeladene Mitglieder, Themen, Suchbegriffe, Notizen — bestimmt der Kunde die Zwecke; wir verarbeiten sie in seinem Auftrag. Dafür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1, earlyswell.com/rechtliches/avv.html), der mit der Buchung bzw. dem Beginn der Testphase geschlossen wird. Unterauftragsverarbeiter: Cloudflare, Inc. (Auslieferung, USA, EU-Standardvertragsklauseln) und Proton AG (E-Mail, Schweiz, Angemessenheitsbeschluss). Gehostet wird auf einem eigenen Server der Atlaxis in Deutschland; Sicherungen liegen auf eigenen Speichergeräten. Stripe ist für die Zahlungsabwicklung eigenständig verantwortlich.

14. Änderungen dieser Bedingungen und der Preise

14.1 Wir können diese Bedingungen und die Preise für die Zukunft ändern, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt, etwa gestiegene Kosten (z. B. für Quellen, Hosting oder Zahlungsabwicklung), neue Funktionen, geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung. Eine Preiserhöhung ist frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn oder nach der letzten Erhöhung möglich.

14.2 Wir kündigen jede Änderung mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an (z. B. per E-Mail an die Verwaltung des Kontos) und stellen die Änderungen deutlich heraus.

14.3 Sonderkündigungsrecht: Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstatten wir anteilig. Kündigt er nicht, gilt die Änderung ab dem angekündigten Zeitpunkt. Darauf weisen wir in der Ankündigung besonders hin.

14.4 Änderungen, die den Kunden nur begünstigen oder rein redaktionell sind, können wir ohne Ankündigung vornehmen.

14.5 Den Leistungsumfang ändern wir nicht über diese Nr. 14; dafür gilt allein Nr. 2.5 (der gebuchte Plan bleibt im Wesentlichen erhalten).

15. Vertragsende, Export und Löschung

15.1 Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Themen und Auswertungen im Rahmen seines Plans exportieren.

15.2 Nach Vertragsende bleibt das Konto 30 Tage im Nur-Lesen-Zugang, damit der Kunde Daten exportieren kann. Danach löschen wir die Daten des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen (z. B. für Rechnungen). Eine Woche vorher erinnern wir per E-Mail. Sicherungskopien werden im normalen Rotationszyklus spätestens nach acht Wochen überschrieben.

15.3 Auf Wunsch löschen wir schon früher und bestätigen die Löschung in Textform.

16. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende. Die Themen und Suchbegriffe des Kunden gelten als vertraulich, weil sie Rückschlüsse auf seine Strategie zulassen.

17. Referenzen

Den Namen oder das Logo des Kunden nennen wir als Referenz nur mit seiner gesonderten Zustimmung (Einstellung im Konto).

18. Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.2 Gerichtsstand ist Tübingen, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

18.3 Erklärungen zum Vertrag sind in Textform abzugeben (z. B. E-Mail), soweit diese Bedingungen nichts anderes sagen.

18.4 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Es gilt dann die gesetzliche Regelung.